Das persönliche Ansehen, der gute Ruf, wird zu einer immer wichtigeren Größe und zwar auf vielen verschiedenen Ebenen. Im Fachjargon ist in diesem Zusammenhang oft von Reputation die Rede, mit der in erster Linie das Ansehen, das Auftreten, die Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit von Gruppen, oder gar größerer Organisationen gemeint ist.
Die gesamte Medienlandschaft, insbesondere durch Internet und World-Wide-Web, haben in wenigen Jahrzehnten ein Höchstmaß an Informationsfluss und Transparenz geschaffen, durch die einerseits schneller Zugang zu benötigten Informationen gewährleistet ist, andererseits aber auch geradezu gnadenlos die kleinsten Mäkel oder gar Verfehlungen aufgedeckt werden. Sehr zum Unwillen vieler Betroffener, die irgendwann auf irgendwelchen Internetseiten sensible, persönliche Daten und gelegentlich auch Abbildungen von sich selbst finden.
EuGH Urteil zum Recht auf Vergessen
Einfache und schnell durchführbare Anfragen über eine der bekannten Suchmaschinen im Internet können genauso schnell alle darüber zugängliche Daten einer Person, einer Gruppe oder einer Organisation liefern unabhängig davon, ob der oder die Betroffenen damit einverstanden sind oder nicht. Losgetreten wurde eine Lawine von Löschanträgen durch einen Spanier, der selbst nach 15 Jahren noch Informationen über eine Zwangsversteigerung fand, die im Zusammenhang mit der Namenssuche zu seiner Person stand.
In dem sogenannten Google-Urteil hat der Europäische Gerichtshof in der Beurteilung einer danach angestrengten Klage verfügt, dass jeder ein “Recht auf Vergessen“ im Internet hat und demzufolge beschlossen, dass sensitive persönliche Daten unter bestimmten Voraussetzungen aus den Ergebnislisten der Suchmaschinen entfernt werden müssen. Der, oder die Betroffenen müssen sich in diesem Zusammenhang allerdings direkt an den Suchmaschinenbetreiber wenden und dementsprechende Löschanträge stellen.
Der Europäische Gerichtshof schützt die Privatsphäre
Es kann nicht überraschen, dass dieses Urteil mit etwas Unverständnis und Widerwillen besonders seitens der bekannten Suchmaschinenbetreiber betrachtet wird, da ein großer Aufwand an Ressourcen und natürlich auch Unkosten verbunden sein wird. Man kann allerdings davon ausgehen, dass es nicht immer einfach wird den Suchmaschinenbetreiber von der persönlich schädigenden Wirkung einer Darstellung zu überzeugen. Es dürfte einen großen Grenzbereich geben, bei dem das EuGH Urteil zu Löschanträgen nicht zur Zufriedenheit des oder der Antragsteller erreichbar ist.
Für viele Personen, Personengruppen, Verbände und Firmen kann es aber von existenzieller Bedeutung sein, ihre Reputation möglichst positiv darzustellen. Dauerhafter, nachhaltiger Erfolg ist in der heutigen Zeit zu einem großen Prozentsatz davon abhängig, wie sich Personen und Institutionen in der Öffentlichkeit präsentieren und in diesem Zusammenhang übt das Internet wohl mit die wichtigste Funktion aus. Die Revolvermänner GmbH schützt die Reputation von Privatpersonen und Unternehmen, die diesbezüglich um Beistand suchen. Die angebotenen Dienstleistungen sind auf die Auswirkungen, wie etwa dem Google Urteil, auf betroffene Personen und/der Personengruppen eingestellt und abgestimmt.
Reputationsmanagement ist das Schlagwort
Gerade in der heutigen Zeit, wo es immer schwieriger wird, einen festen und für die eigene Zukunft tragfähigen Arbeitsplatz zu finden, ist Reputationsmanagement von größter Bedeutung. Das gilt umso mehr für Führungskräfte, die besonders im Rampenlicht stehen und für die das persönliche Ansehen von größter Wichtigkeit ist. Das gilt auch für Sportler, die für das Erreichen von Bestleistungen auf die Hilfe von Sponsoren angewiesen sind, ohne deren Hilfe sie nicht die erforderliche Unterstützung bekommen, die sie für die Erreichung hochgesteckter Ziele benötigen.
Reputationsmanagement wird auch immer wichtiger für medizinische Einrichtungen, denn nahezu jeder Patient kann sich frei für die Arztpraxis und andere medizinische Einrichtung seiner Wahl entscheiden. Mit dem EuGH Urteil wurde nochmals nachdrücklich der Schutz der Privatsphäre ins Rampenlicht gerückt.