Warum ein Inkassounternehmen beauftragen?

Oft hat man schon den Glauben daran verloren, dass der Gläubiger noch die ausstehende Zahlung leistet. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Geschäftspartner oder eine andere private Person noch Geld schuldet. Der häufigste Grund, warum Rechnungen nicht beglichen werden, ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Um nicht leer auszugehen, lohnt sich die Beauftragung eines seriösen Inkassounternehmens, um über diesen Weg ein erfolgreiches Mahnverfahren einleiten zu können. Es eignet sich demnach ein Inkassounternehmen für Privatpersonen, gleichermaßen aber auch für gewerbliche Anliegen. Diese Unternehmen sind speziell auf das Eintreiben der Schulden ausgerichtet. Auf diese Weise lässt sich viel Zeit und Mühe sparen und gleichzeitig lassen sich ausbleibende Einkünfte minimieren. Damit bleibt auch mehr Zeit, die Energie in das eigentliche Geschäft zu stecken und seine Ziele weiter zu verfolgen.

Bild 1. Wenn die Geschäfte schlecht laufen ...

Bild 1. Wenn die Geschäfte schlecht laufen …

Wann sollte man ein Inkassobüro beauftragen?

Sinn und Zweck, ein Inkassounternehmen wie mediafinanz zu beauftragen sollte natürlich sein, dass sich das Vorhaben auch lohnt. Doch ab welcher Höhe der Forderungen lohnt sich ein solches Inkassobüro? Im Grunde genommen ist die Antwort klar und simpel. Es lohnt sich immer ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Auch bei kleineren Beträgen ist dieser Schritt sinnvoll. Letztlich hat man eine Leistung erbracht, für welche dem Erbringer auch eine Entschädigung zusteht. Im Grunde kann gesagt werden, dass es keinen Mindestbeitrag für eine solche Dienstleistung zu erbringen gilt. Theoretisch können Forderungen ab einem Cent geltend gemacht werden. Je höher natürlich der Wert der Waren oder der Dienstleistungen ist, desto sinnvoller ist es, ein solches Inkassounternehmen mit der Mahnung und der Eintreibung der Schulden zu beauftragen.

Natürlich kann die erste Mahnung auch ohne die Einschaltung eines Inkassounternehmens herausgeschrieben werden. Spätestens nach der dritten Mahnung, auf welche der Schuldner nicht reagiert, sollte ein Inkassobüro das Mahnverfahren einleiten. Allein gegen einen Schuldner zu klagen hat nicht immer nur Vorteile. Ein Inkassounternehmen dabei im Rücken zu haben ist immer die bessere Alternative. Viele Kläger bleiben aus Unwissen auf Gerichtskosten sitzen. Mit einem spezialisierten Inkassounternehmen kann man diese Kosten häufig vermeiden.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für ein solches Verfahren, welche auch als Inkassokosten bezeichnet werden, trägt in der Regel der Schuldner. Dies liegt daran, dass die Inkassokosten als sogenannte Verzugskosten geltend gemacht werden können. Wenn ein Schuldner in Verzug gerät, so muss dieser auch die daraus entstandenen Gebühren tragen. Die Inkassokosten gehören zu den Gebühren dazu. Der Schuldner kommt dann in den Verzug, wenn er eine Mahnung erhalten hat. Natürlich gibt es abweichende Regelungen, wenn andere Zahlungsfristen vereinbart wurden. Damit man auf der sicheren Seite ist, sollte man zuerst eine Mahnung schreiben. Das Inkassounternehmen sollte erst dann beauftragt werden, wenn der Schuldner in Verzug geraten ist. Das bedeutet, wenn bereits eine Mahnung erteilt wurde. Erst wenn der Schuldner in Verzug ist, kann man Verzugskosten geltend machen. Wenn man also ein Inkassobüro beauftragen möchte, sollte man erst mindestens eine Mahnung versenden, sonst muss der Gläubiger vor dem Verzug alle anfallenden Gebühren selbst tragen.

Was leistet das Inkassounternehmen?

Grundsätzlich arbeitet ein solches Unternehmen in zwei Bereichen. Zum einen wird das Inkassobüro vorgerichtlich aktiv, übernimmt aber auch die gerichtlichen Maßnahmen. Meist wird zu Beginn telefonisch Kontakt zum Schuldner aufgenommen. Somit wird versucht, eine gütliche und außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Dabei führt das Büro eine Bonitätsprüfung des Schuldners durch und prüft, ob der Anspruch legitim ist. Nach einer Absprache mit dem Gläubiger werden Mahnverfahren eingeleitet. Wenn dies Erfolg hat, wird die Zahlung oder eine mögliche Ratenzahlung vereinbart. Dies gilt natürlich auch, wenn das Inkassounternehmen für Privatpersonen eintritt. Wenn es vor Gericht geht, beantragt das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, so kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Dieser führt bei Nichtzahlung zur Pfändung oder Zwangsvollstreckung.

Wie findet man ein seriöses Inkassobüro?

Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen fungiert als Bindeglied zwischen den Gläubigern, den Büros und den Schuldnern. Hier findet man alle wichtigen Informationen und Empfehlungen, welche den Bereich Inkasso betreffen. Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen ist dabei ein gefragter Experte und begutachtet die jeweiligen Einzelfälle und leistet eine Hilfestellung. Generell sollte ein Inkassobüro eine Zulassung und Registrierung besitzen, die Vorgehensweise sollte legitim und gewissenhaft sein und das Angebot sollte mit fairen Preisen überzeugen können.

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