Arbeitszeugnisse richtig zu bewerten und zu verstehen ist nicht einfach! Das liegt nicht daran, dass es nicht genügend Unterlagen zur Erläuterung der Zeugnissprache oder zu eventuell verwendeten Geheimcodes gäbe. Sondern daran, dass es bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen vielfältige rechtlich verbindliche Regelungen gibt. Die daraus erwachsene Zeugnissprache ist beredter Zeuge dieser umfangreichen Regularien. Problematisch dabei ist, dass vielen Arbeitgebern die Grundlagen der Erstellung von Arbeitszeugnissen nicht oder nur teilweise bekannt ist, so dass auch immer wieder Formulierungen Verwendung finden, die laut gebräuchlicher Zeugnissprache eine negative Beurteilung implizieren, aber vom Ersteller ursprünglich ganz anders gemeint waren.

Gefahr der Falschinterpretation

Wie werden Arbeitszeugnisse richtig bewertet?

Ein gutes Arbeitszeugnis kann maßgebend sein für die weitere Karriere

Kein Zeugnisleser weiß zunächst, ob das ihm vorgelegte Zeugnis verschlüsselt ist, mit normalem Sachverstand formuliert wurde oder besondere Tücken enthält. Deshalb ist die Gefahr der Überinterpretation oder Falschinterpretation von Zeugnissen sehr groß. Dies ist der Schwachpunkt des Zeugnisrechtes und der benutzten Mittel bei der Zeugniserstellung. In vielen Fällen sind Zeugnisse und ihre Formulierungen durchaus nicht doppeldeutig gemeint. Andererseits ist keine Zeugniskomponente für sich gesehen als wertneutral aufzufassen.

Aus diesem Grund ist ratsam, Zeugnisse zunächst mit Fingerspitzengefühl im Gesamtzusammenhang zu prüfen und festzustellen, ob das Zeugnis insgesamt als gutes Zeugnis gemeint und gewollt ist, oder ob hier z.B. durch die Ausweichtechnik und das Weglassen relevanter Wertungen von Anfang an ein unvollständiges und damit trotz eines positiven Wortlautes unzureichendes Zeugnis erstellt worden ist. Eine Patentlösung oder eine Patentinterpretation gibt es allerdings nicht. Im Zweifelsfall sollte der Betroffene eine Analyse bei Spezialisten wie www.arbeitszeugnis.de in Auftrag geben.

Foto links: „Bewerbung“ von Benjamin Thorn / pixelio.de.

Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis

Erste Hinweise auf eine negative Beurteilung lassen sich unter Umständen bereits in der Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten finden. Werden weniger wichtige Aufgaben in der Stellenbeschreibung vorgezogen, kann dies als Abwertung interpretiert werden, da dem Leser auf diese Weise ggf. die Kernaufgaben des Zeugnisempfängers entgehen. Zudem wird das eigentliche Kompetenzprofil damit entstellt und somit geschwächt („Reihenfolge-Technik“).

Sehr gute oder gute Beurteilungen

Gute bis sehr gute Beurteilungen bei der Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis erkennt man in der Regel durch die Verwendung entsprechender Temporaladverbien und Superlative: „immer“ und „größte“, „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, „jederzeit“ und „hervorragend“. Dies ist nur eine kleine Auswahl der Möglichkeiten.

Beispiel für ein gutes Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis – sehr gut!

Negative Formulierungen
Bei negativen Formulierungen fehlt meistens der zeitliche Hinweis und die Steigerungsform bei der Bewertung der erbrachten Leistung. Weitere Formulierungen wie „insgesamt“, „weitestgehend“, „im Großen und Ganzen“ (mangelhaft) oder „war bemüht“ bzw. „versuchte…“ (ungenügend), dienen dem Ersteller zudem dazu, eine eher schlechte Arbeitsleistung auszudrücken.

Geheimcodes im Arbeitszeugnis
Menschen, die zu Verschwörungstheorien neigen oder Arbeitnehmer die im Streit von ihrem Arbeitgeber scheiden, haben immer wieder den Verdacht, dass in einem scheinbar positiven Zeugnis so genannte „Geheimcodes“ für den neuen Arbeitgeber enthalten sind. Diese sind in der Praxis verboten und kommen daher in der Regel nicht zur Anwendung Möglicherweise würden neue Arbeitgeber diese Geheimcodes – mangels Kenntnis – auch gar nicht erkennen.

Trotzdem gibt es immer wieder gewisse „Absonderlichkeiten“, auf die der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber achten sollte. Dazu gehören z.B. Eselsohren, Flecken oder Unsauberkeiten, die auf den Zeugnisempfänger zurückfallen, sofern er diese nicht moniert, da dies als Zeichen eines sorglosen Umgangs mit Dokumenten interpretiert wird.

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Foto rechts unten von Gerd Altmann / pixelio.de.