Viele wollen Geld sparen und so anlegen, dass entsprechend hohe Erträge erwirtschaftet werden, um sich später etwas Besonderes leisten zu können oder für das Alter vorzusorgen. Wer sein Geld sicher anlegen möchte, sollte dabei auf entsprechend sichere Geldanlagen wie Festgeld oder Tagesgeld setzen, um hinterher keine fatalen Löcher im Sparstrumpf zu haben. Eine risikoreichere Investition in Aktien und Fonds kann selbstverständlich zum Vermögensportfolio beigemischt werden, um einen ausgewogenen Anlagemix zu bilden. Wer sein Geld im Wertpapiergeschäft in Aktien oder Fonds anlegen möchte, sollte zum einen die höheren Ertragschancen gegenüber den Risiken abwägen und die eigene Risikobereitschaft richtig einschätzen, zum anderen sollte bei einer Beratung bei Banken oder Finanzdienstleistern genau auf das Beratungsprotokoll geachtet werden, das von der Bank und den Finanzberatern ausgestellt werden muss.
Beratungsprotokoll gemäß WpHG: Herbe Kritik an den Praktiken der Banken
Wer sein Geld zum Sparen in Aktien oder Fonds anlegen möchte, muss ein Beratungsprotokoll von der Bank ausgehändigt bekommen. Dadurch soll vermieden werden, dass Anleger falsch beraten werden und hinterher mit herben Verlusten zu kämpfen haben. Das Beratungsprotokoll der Bank und des Finanzdienstleisters ist seit Januar 2010 gemäß WpHG durch die BaFin vorgeschrieben und dennoch sind die Praktiken, die von den Beratern an den Tag gelegt werden, zum Teil noch immer katastrophal, denn der Schutz der Anleger vor einer Fehlinvestition beim Geld Anlegen steht anscheinend für viele Berater nicht im Vordergrund. Da sich bei Stichproben durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin herausgestellt hat, dass sich einige Banken noch immer nicht an die Vorschriften zum Beratungsprotokoll gemäß Wertpapierhandelsgesetz WpHG halten, wurden mittlerweile gegen zehn Banken Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwei Banken wurden Bußgelder auferlegt.
Beratungsprotokoll bei der Bank auf keinen Fall unterzeichnen
Ein Kritikpunkt an den Praktiken beim Beratungsprotokoll durch die Bank war unter anderem, dass die meisten Institute von den Kunden eine Unterschrift auf dem Protokoll verlangten. Rund 25 Prozent der Banken erklärten sich nicht zur Ausführung der Geldanlage bereit, wenn das Beratungsprotokoll der Bank nicht unterschrieben wurde. Diejenigen, die Geld anlegen wollen und das Beratungsprotokoll unterzeichnen, haben im Nachhinein jedoch keinerlei Handhabe mehr, falls eine Fehlberatung vorliegen sollte. Mit der Unterschrift unter dem Beratungsprotokoll bei der Bank bestätigten die Anleger, dass diese der Geldanlage zustimmen und alles Niedergeschriebene korrekt ist.
Generell sollte beim Geld Sparen und Anlegen ein Vergleich durchgeführt werden und je nach Risikobereitschaft ausschließlich auf eine sichere Geldanlage wie Festgeld, Tagesgeld etc. gesetzt werden oder durch einen breit gefächerten Anlagemix das Risiko entsprechend minimiert werden.